
AUFNAHME
Anfragen für einen Reha-Aufenthalt werden von unseren zuständigen SachbearbeiterInnen entgegengenommen. Erfolgt die Aufnahme über den Sanitätsbetrieb in Konvention, ist eine gültige Einweisung durch den Arzt/Ärztin des öffentlichen Gesundheitsbetriebs erforderlich. ​Die vertragsgebundenen Betten stehen den KlientInnen zur Verfügung, die einer postakuten Rehabilitation (Kodex 56), einer postakuten Langzeitpflege (Kodex 60) oder eines Aufenthaltes in Intermediärbetreuung bedürfen.
Private Aufenthalte sind nach Absprache ebenfalls möglich.
Vormerkungen können von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr getätigt werden.
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Am festgelegten Aufnahmetag muss sich der/die KlientIn mit einem gültigen Personalausweis, der Gesundheitskarte, allen vorhandenen klinischen Dokumentationen sowie, falls vorhanden, der Einweisung des Krankenhausarztes/-ärztin bei der Annahmestelle melden. Bei der Entlassung wird dem/der PatientIn ein Entlassungsbericht mit der klinischen Endbeurteilung und Informationen über seinen Aufenthalt übergeben.